Weitergehende Auskünfte zu einzelnen Bekanntmachungen sowie konkreten Zwangsversteigerungsverfahren sind weder über diese Webseite noch unmittelbar über das Servicecenter, das Beratungstelefon Informationstechnik oder die jeweiligen Justizministerien möglich. Wenden Sie sich bitte insoweit an das zuständige Amtsgericht.
Gleiches gilt, soweit - Ihrer Auffassung nach - hier eingestellte Daten fehlerhaft sein sollten.
Das zuständige Amtsgericht können Sie über das sog. Orts- und Gerichtsverzeichnis finden .
Informationen und Hinweise für Bieter und zum Ablauf finden Sie unter Hinweise für Bieter und im Bieterhandbuch .
Die Gerichte werden den nicht unmittelbar am Verfahren beteiligten Personen Auskünfte nur im Rahmen des nach gesetzlichen Vorschriften bestehenden Einsichtnahmerechts gewähren können.
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